Konstruktiver Ingenieurbau, Statik, Bauabrechnung, Kalkulation, Nachtragsgestaltung und Begründung, Abnahmen, VOB gerechter begleitender Schriftverkehr

Wir kennen es alle, mal eben den Lebenstraum erfüllen, ein Haus bauen und dann? Mängel, Leistungsminderung, Vertragspartner stellt Leistungen ein oder zahlt nicht.

Auch bei Großaufträgen ist es leider an der Tagesordnung, dass die zugesagte und vereinbarte Verütung nicht bezahlt wird. Leistungsänderungen werden verlangt, aber nicht vergütet, Abschläge werden nicht oder nur gekürzt bezahlt. Was nun ? Wie bekommt man sein Geld oder aber auch die vertraglich geschuldete Leistung? Besonders bei Aufträgen im Verkehrswegebau kommt es immer wieder zu diesen Vertragsänderungen ohne die gerechte Vergütung zu beachten oder zu vereinbaren. Darüberhinaus ist hier das Nachtragspotential besonder hoch und wird fast nie voll ausgeschöpft. 

Genau hier kann mein Büro Ihnen helfen, probieren Sie es einfach aus.

  • Neubau, Umbau, Sanierung, Altbaurenovierung, Sie brauchen eine Statik

  • Kann ich die Bauüberwachung selbst erledigen oder sollte man besser einen Fachberater beauftragen

  • Leistungsminderung, muss man zahlen oder besteht trotzdem Anspruch auf die vertragliche Vergütung

  • Ist die Abrechnung korrekt und stimmen die Aufmaße zur erbrachten Leistung

  • Sind die Leistungen mangelfrei, müssen sie abgenommen und vergütet werden

  • Leistungsänderung, Verlängerung der Bauzeit, wer zahlt

  • VOB gerechter Schriftverkehr, gehört nicht zu Ihrer Laienssphäre oder Ihnen fehlt die Zeit

  • Wann müssen Leistungen abgenommen werden und wann gilt einen Leistung als abgenommen

  • Leistungsänderung erkannt, aber ist hieraus eine Vergütungsänderung  abzuleiten

  • Stimmen die Aufmaße Ihrer Mitarbeiter, ist alles erfasst und sind überhaupt alle Leistungen abgerechnet

  • Würde ja gern mehr Angebote bearbeiten und abgeben, aber neben den Verpflichtungen im Betrieb oder auf der Baustelle fehlt einfach die Zeit

  • Nachtragsleistung erkannt, aber ist diese auch auf Grundlage des abgeschlossenen Bauvertrages durchsetzbar und wie begründe man den Anspruch vertragssicher

  • Vertragspartner zahlt nicht, kürzt unberechtigt oder erbringt sein zugesagtes Leistungssoll nicht, was kann man tun um vertraglich vereinbarte Leistung und Vergütung zu erhalten

Die vorstehende Aufzählung lässt sich fast unendlich fortsetzen. Wenn Sie sich jedoch in einem dieser Beispielpunkte wiederfinden, rufen Sie mich an oder füllen Sie einfach das vorbereitete Kontaktformular aus, gemeinsam werden wir mit Sicherheit einen Weg finden der Ihnen zu Ihrem gerechten Anspruch verhilft. Mein Wort drauf. 

Ich freue mich auf Ihren Anruf.